Die Gesetzgebung verbietet (§ 109 GewO, novelliert 2002), einen Code, der die wahre Bedeutung hinter den Formulierungen im Arbeitszeugnis verschleiert. Dennoch ist es in der Praxis Alltag einen solchen Code bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen einzusetzen.
"Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen."– Gewerbeordnung § 109 Zeugnis, Absatz 2.
Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis. Da dies nicht immer miteinander vereinbar ist, hat sich seit dem 19. Jahrhundert eine Fachsprache zur Erstellung von Arbeitszeugnissen entwickelt: die Zeugnissprache. Diese bedient sich Umschreibungen, die als eine Art Kordierung verstanden werden kann. Da dieser Code theoretisch öffentlich zugänglich ist (Literatur, Seminare etc.) gilt die Zeugnissprache offiziell nicht als Code oder Geheimsprache, wodurch die Anwendung der Zeugnissprache im Einklang mit der Gesetzgebung steht. Da in der Praxis aber nur Experten ein umfangreiches Wissen über die Doppeldeutigkeit der Formulierungen verfügen, kann hier definitiv von einer Art Geheimcode gesprochen werden.
Die Bedeutung hinter den einzelnen Sätzen ist in der Zeugnissprache eine andere, als im normalen Sprachgebrauch. Dabei sind es oft Spitzfindigkeiten, die im Alltag als sehr penibel wahrgenommen werden, die in der Zeugnissprache aber einen gravierenden Unterschied bei der Beurteilung eine* Mitarbeiter* ausmachen.
Als Beispiel dienen hier Formulierungen in der Schlussformel. Jemanden zukünftig Erfolg wünschen gilt allgemein als nette Geste, im Arbeitszeugnis wird ein solcher Satz jedoch wie folgt ausgelegt: Für die Zukunft Erfolg wünschen bedeutet, man hatte noch keinen Erfolg! (Stichwort: weiterhin Erfolg!) Was für ein Erfolg? Wenig oder viel Erfolg? (ideal: weiterhin viel Erfolg). Diese Beispiele verdeutlichen, dass ein Code in Arbeitszeugnissen existiert. Diese hält sich jedoch an Regeln und Techniken, die ausführlich im Wissensbereich auf zeugnisprofi.com nachgelesen werden können.
Der Geheimcode in Arbeitszeugnissen
In diesem Beitrag soll es viel mehr um solche Formulierungen gehen, die eine expliziert andere Bedeutung haben, als sie erahnen lässt. Solche Formulierungen sind zum Teil explizit verboten! Welche Sätze dies sind und welche Bedeutung dahintersteckt kann unten eingesehen werden. Während es zu ungewollt negativen Bewertungen bei ungeübten Zeugniserstellern kommen kann, ist es bei der Verwendung dieser Geheimcodes eindeutig Absicht!
"Er hat durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen."– Der Mitarbeiter hatte ein Alkoholproblem hat und während der Arbeitszeit Alkohol getrunken.