Rechtsurteile zum Thema Arbeitszeugnisse

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von Julian
Juni 2023
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Arbeitgeber kann Arbeitszeugnis widerrufen: LAG Schleswig-Holstein entscheidet zugunsten des Arbeitgebers

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil vom 17.10.2017 (Aktenzeichen: 1 Sa 228/17) entschieden, dass ein Arbeitgeber ein bereits erteiltes Arbeitszeugnis widerrufen und dessen Rückgabe verlangen kann, wenn ihm nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine andere Beurteilung rechtfertigen würden und für einen zukünftigen Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung sein könnten. Dabei muss sich der Arbeitgeber bereits vorliegende Erkenntnisse seiner Vertreter bei der Zeugniserteilung zurechnen lassen.

Sachverhalt

Das Gericht entschied in dem konkreten Fall, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis auf unredliche Weise erlangt hat, indem er den üblichen Verwaltungsweg umging und das Zeugnis direkt beim stellvertretenden Bürgermeister beantragte, anstatt den dafür zuständigen Fachdienstleiter einzubeziehen. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben. Daher wurde der Arbeitnehmer dazu verurteilt, das Zeugnis zurückzugeben.

Es wurde festgestellt, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Rückgabe des Zeugnisses hat, um zu verhindern, dass sich der Arbeitnehmer damit bei anderen potenziellen Arbeitgebern bewirbt und der Arbeitgeber in Regress genommen werden kann. Der Arbeitnehmer muss sich an dem von ihm erlangten Zeugnis nicht festhalten lassen, wenn er es auf unredliche Weise erhalten hat.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass der Arbeitgeber ein Zeugnis widerrufen kann, wenn ihm nachträglich wesentliche Tatsachen bekannt werden, die eine andere Beurteilung rechtfertigen würden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Herausgabe des alten Zeugnisses verlangen und ein neues Zeugnis ausstellen lassen.

Urteil

Das Urteil des Arbeitsgerichts wurde abgeändert, und der Arbeitnehmer wurde dazu verurteilt, das Zeugnis herauszugeben. Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Arbeitnehmer auferlegt, und die Revision wurde nicht zugelassen.

Quelle: https://openjur.de/u/2203426.html

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.10.2017 - 1 Sa 228/17