Das Arbeitszeugnis

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von Philip
Juni 2024

Umfassende Leitfaden zum Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Dokument, dass Aussagen über die Art und Dauer der Tätigkeiten sowie eine Bewertung der erbrachten Leistungen und dem Verhalten eines Mitarbeitenden beinhaltet. Über 80% der Personaler/innen geben laut einer Studie von Indeed an, dass insbesondere das letzte Arbeitszeugnis ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist. Damit ist ein Arbeitszeugnis ist ein unverzichtbares Dokument für Arbeitnehmer, da es als Referenz für zukünftige Arbeitgeber dient und den Karriereweg beeinflussen kann. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Aspekte von Arbeitszeugnissen zusammen.

Inhaltsübersicht

Arten von Arbeitszeugnissen

Einfaches Arbeitszeugnis

  • Definition: Ein Beschäftigungsnachweis ohne Bewertung der Arbeitsleistung.
  • Inhalte: Angaben zur Person, Dauer der Beschäftigung und Art der Tätigkeit.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

  • Definition: Umfassendes Zeugnis mit Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens.
  • Inhalte: Alle Inhalte des einfachen Zeugnisses plus detaillierte Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen.

Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

  1. Briefpapier mit Briefkopf
  2. Überschrift: „Arbeitszeugnis“
  3. Angaben zur Person: Name, Geburtsdatum, Anschrift
  4. Beschreibung des Unternehmens: Name, Branche, Größe
  5. Tätigkeitsbeschreibung: Aufgaben und Erfolge
  6. Leistungsbeurteilung: Fachwissen, Belastbarkeit Arbeitsweise, Motivation, Erfolge, besondere Fähigkeiten
  7. Verhaltensbeurteilung: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
  8. Austrittsgrund bzw. Ausstellungsgrund bei Zwischenzeugnissen.
  9. Schlussformulierung: Dankesworte und Zukunftswünsche
  10. Ort, Ausstellungsdatum und Unterschrift
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Geheimsprache im Arbeitszeugnis

In Arbeitszeugnissen wird die sogenannte Zeugnissprache angewendet. Diese basiert auf zahlreichen Regeln und soll dafür sorgen, dass die Aussagen wahrheitsgemäß aber dennoch wohlwollend sind. Durch diesen gesetztlichen Anspruch und der Fachssprache sind Arbeitszeugnisse für Fachfremde, ungeübte Leser in einer ARt Geheimsprache geschrieben. Negative Bewertung werden verschleiert und Formulierungen können nicht wie im normalen Sprachgebrauch gedeutet werden.

Techniken der Zeugnissprache

  1. Die Positivskala
  2. Verneintes Gegenteil
  3. Relativierungen
  4. Missverständliche Formulierungen
  5. Kurze Formulierungen
  6. Passivierung
  7. Widersprüche
  8. Überbetonung von Nebensächlichkeiten
  9. Das Beredte Schweigen
  10. Formfehler

Mehr zu den einzelnen Techniken sind auf der Zeugnisplattform Zeugnisprofi zu finden: Techniken und Regeln der Zeugnissprache

Um ein Gefühl für die Techniken zu bekommen sind nachfolgend ein paar Beispielsätze aufgeführt.

  • „Die Lern- und Arbeitsweise von Herrn Mustermann war gut“: Positivskala - Note 3 - Temporaladverb "stets" fehlt.
  • „Auch bei starkem Arbeitsanfall ist er bemüht, gute Arbeitsergebnisse zu erzielen.“: Relativierungen - Note 5 - "bemüht", aber nicht in der Lage
  • „Er war nicht unzuverlässig.“: Verneintes Gegenteil - Note 5 - Er war unzuverlässig.
  • „Er/Sie war gesellig“: Hohes Interesse an sozialen Aktivitäten, eventuell Tratsch.

Rechtliche Aspekte

  • Anspruch: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO, § 630 BGB). Das Arbeitszeugnis muss vom Arbeitnehmer angefordert werden.
  • Form: Muss schriftlich und unterschrieben vorliegen, elektronische Versionen sind nicht zulässig. Hinweis: Soll sich mit BEG IV ändern.
  • Wohlwollend und wahrheitsgemäß: Zeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein und der Wahrheit entsprechen.

Unzulässige Informationen

Im Arbeitszeugnis dürfen einige Aspekte nicht genannt werden. In der Einzelfallbetrachung existieren dazu Ausnahmen, grundsätzlich soll aber eine Diskrimierung ausgeschlossen werden, weshalb die nachfolgenden Aspekte allgemein nicht Inhalt des Arbeitszeugnisses sein sollen:

  • Betriebsratstätigkeit
  • privater Alkoholkonsum
  • erteilte Abmahnungen
  • Einkommen
  • Ermittlungsverfahren
  • Straftaten
  • Krankheiten
  • Elternzeit
  • Schwangerschaft
  • Privatleben (Sexualleben, Nebentätigkeiten)
  • vorherige Arbeitslosigkeit bzw. Vermittlung durch Agentur für Arbeit
  • Kündigungsgrund (nur auf Wunsch des Beurteilten)
  • vertragsinformationen wie Widerruf Prokura

Ausnahmen davon können u.a. sein, dass Fehlzeiten mehr als 50% der Beschäftigungsdauer betragen oder die Information direkten Einfluss auf die Leistung im Beruf hat (LKW-Fahrer - Alkoholkonsum).

Tipps für Arbeitnehmer

  1. Einfordern: Aktiv beim Arbeitgeber anfordern.
  2. Überprüfen: Genau auf codierte Sprache und Fehler achten. Ggf. über Online-Analyse-Tools (z.B. Zeugnisprofi)
  3. Korrektur verlangen: Bei Unstimmigkeiten oder rechtlichen Verstößen das Zeugnis korrigieren lassen.
  4. Freundlich nachfragen: Bei Unzufriedenheit zunächst den Kontakt zum Arbeitgeber suchen und freundlich nach einer Korrektur verlangen. Vielleicht liegt keine böse Absicht bei negativen Formulierungen vor.
  5. Rechtsschutzversicherung prüfen: Die Überprüfung von Arbeitszeugnissen ist in einigen Versicherung inbegriffen.

Vorlagen und Muster

Nutzen Sie Vorlagen, um Zeit zu sparen und sicherzustellen, dass alle wichtigen Elemente enthalten sind. In unserem Wissensbereich finden Sie entsprechende Muster. Sobald mehrere Zeugnisse pro Jahr erstellt und weitere Personen, z.B. Führungskräfte involviert werden müssen, empfiehlt sich die Verwendung eines Zeugnisgenerators.

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